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Urheberrecht

Immer die Rechtssprechung des eigenen Landes nutzen (!!!) und sich vorher GENAU erkundigen!

Bilder unterliegen dem Urheberrecht!

Ein Bild kann nicht besessen werden. Es wird nur die Verwendung geregelt.

Einer Verwendung muss immer schriftlich vom Urheber zugestimmt werden.

Es wird bestimmt, ob es nur einmalig verwendet werden kann, zum Beispiel nur in Österreich nicht weltweit oder dauernd – usw..

Eigene Fotografien für kommerzielle Verwendung kann das Gewerberecht der Fotografen verletzen. So wird man als Konkurrent vom Fotografen geklagt!

Ein Bild wird durch Änderung nicht ein anderes. Ähnliches nachfotografieren ist auch nicht erlaubt.

Einzelpersonen müssen immer der Verwendung zustimmen und erhalten üblicherweise dafür ein Honorar.

Im Web werden Bilder sehr leicht gefunden. Es gibt einige Rechtsanwaltskanzleien und Firmen, die sich gewerbsmäßig mit der Klage von unerlaubt verwendeten Bildern beschäftigen und damit ihr Geld verdienen. Stichwort: Abmahnindustrie!

Lizenzen

Der Urheber kann mit der Veröffentlichung eines Bildes auch die Lizenz dazugeben. Diese bestimmt unter welchen Bedingungen das Bild veröffentlicht werden darf. Es gibt Bilder, die uneingeschränkt verwendet werden dürfen - Aber Vorsicht: Es kann gestattet sein, ein Bild frei zu verwenden allerdings muss der Urheber namentlich genannt werden! Wird dieser Punkt übersehen (ätsch - reingelegt!!! => daher die Angabe, dass Bilder kostenlos verwendet werden dürfen reicht NICHT!!!) dann können hohe Nachforderungen gestellt werden.

Völlig frei sind NUR Bilder die folgende Lizenzen haben:

Ein guter Überblick zu diesem Thema auf Wikipedia

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veröffentlicht unter CC BY 4.0 Autor: Roland Geyer